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BFH Beschluss v. - V B 83/15

Gesetze: UStG § 13b

Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG bei Bauleistungen; Abgrenzung Bauwerk und Betriebsvorrichtung

Leitsatz

Betriebsvorrichtungen sind für die Frage der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG keine Bauwerks- und damit auch keine Grundstücksbestandteile (Anschluss an , BFHE 246, 569, BStBl II 2015, 682).

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1309 Nr. 9
OAAAF-78694

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