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BFH Urteil v. - VI R 80/14

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2

Zivilprozesskosten wegen Baumängeln nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Leitsatz

Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit Baumängeln entstehen, sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1266 Nr. 9
EStB 2016 S. 333 Nr. 9
YAAAF-78695

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