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Bundeseinheitliche Vordrucke für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung; Vordruckmuster USt 7 B
Bezug:
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Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Das mit eingeführte Vordruckmuster
USt 7 B – Bericht über die Umsatzsteuer-Sonderprüfung
wurde überarbeitet und ist in der aktualisierten Fassung spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden.
(2) Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.
Folgende Abweichungen sind zulässig:
Der Vordruck kann bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.
Von dem Vordruck kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.
Die Übernahme des Abschnittes III – Zusammenstellung der Prüfungsfeststellungen – ist den Ländern freigestellt.