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BGH Urteil v. - VI ZR 108/15

Der Kläger (im Folgenden als "die klagende Partei" bezeichnet) nimmt die Beklagten im Zusammenhang mit dem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts wegen behaupteter Prospektmängel auf Schadensersatz in Anspruch.

Fundstelle(n):
GAAAF-78957

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