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BGH Beschluss v. - XII ZB 142/15

Gesetze: § 57 Abs 1 ZPO, § 567 Abs 1 Nr 2 ZPO

Bestellung eines Prozesspflegers: Anfechtbarkeit mit der sofortigen Beschwerde

Leitsatz

Die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 Abs. 1 ZPO ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:220616BXIIZB142.15.0

Fundstelle(n):
ZAAAF-78981

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