Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 3 KR 18/15 R

Gesetze: Art 12 Abs 1 GG, § 12 Abs 1 SGB 5, § 37 Abs 6 SGB 5, § 91 Abs 6 SGB 5 vom , § 91 Abs 9 SGB 5 vom , § 92 Abs 1 S 2 Nr 6 SGB 5, § 92 Abs 7 SGB 5, § 132a Abs 1 SGB 5 vom , § 132a Abs 2 S 1 SGB 5 vom , Anlage Nr 21 HKPRL vom , Anlage Nr 26 HKPRL vom , Anlage Nr 31 HKPRL vom , Abschn 1 Nr 4 HKPRL vom

Krankenversicherung - Vergütungsanspruch für Leistungen der häuslichen Krankenpflege nur auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrags - Abweichung nur in besonderen Ausnahmefällen - Verbindlichkeit der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie - Verfassungsmäßigkeit der Nr 26 des Leistungsverzeichnisses

Leitsatz

Von dem Grundsatz, dass ein Vergütungsanspruch für Leistungen der häuslichen Krankenpflege nur auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrags zwischen dem Leistungserbringer und der Krankenkasse des Versicherten besteht, darf nur in besonderen Ausnahmefällen abgewichen werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:200416UB3KR1815R0

Fundstelle(n):
DAAAF-79019

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank