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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 AS 1359/14

Gesetze: SGB I § 45; SGB IV § 25; SGB X § 113

Leitsatz

Leitsatz:

Eine Verjährungsfrist von 4 Jahren stellt ein allgemeines Rechtsprinzip im Sozialrecht dar und gilt auch für einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
MAAAF-79081

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