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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 13 SB 122/12

Der Kläger, der mittlerweile als schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt ist, beantragt eine Höherstufung seines GdB sowie die Zuerkennung des Merkzeichens "G".

Fundstelle(n):
NAAAF-79098

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