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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 13 SB 87/15

Der Beklagte wendet sich mit seiner Berufung dagegen, dass das Sozialgericht (SG) Osnabrück ihn verpflichtet hat, bei der im April 1998 geborenen Klägerin einen Grad der Behinderung (GdB) von 70 sowie das Merkzeichen "H" festzustellen.

Fundstelle(n):
YAAAF-79106

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