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BFH Urteil v. - V R 21/15

Gesetze: EStG § 64 Abs. 2 Satz 2

Änderung der Berechtigtenbestimmung i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG mit Wirkung für die Vergangenheit

Leitsatz

1. Die Berechtigtenbestimmung i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 2 EStG kann mit Wirkung für die Vergangenheit nur dann einvernehmlich geändert werden, wenn noch keine Kindergeldfestsetzung für das betreffende Kind erfolgt ist.

2. Eine rückwirkende Änderung der Berechtigtenbestimmung scheidet auch aus, wenn die auf der ursprünglichen Berechtigtenbestimmung beruhende Kindergeldfestsetzung aus anderen Gründen aufgehoben wurde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1274 Nr. 9
LAAAF-79158

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