Anforderungen an den Nachweis für die Ausübung eines ingenieurähnlichen Berufs; Ähnlichkeitsprüfung
Leitsatz
Bei der im Rahmen der sog. Ähnlichkeitsprüfung erforderlichen berufstypischen Tätigkeit und der erforderlichen Vorbildung eines Autodidakten handelt es sich um kumulative Voraussetzungen des Vorliegens eines ähnlichen Berufs. Ein Autodidakt, der zwar zum Teil wie ein Diplom-Wirtschaftsinformatiker berufstypisch tätig ist, dem es aber an Kenntnissen fehlt, die in ihrer Gesamtheit mit den Kenntnissen eines Diplom-Informatikers vergleichbar sind, ist nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1275 Nr. 9 EStB 2016 S. 331 Nr. 9 HFR 2016 S. 1075 Nr. 12 CAAAF-79161