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OFD Frankfurt/M. - S 2145 A - 11 - St 210

Aufwendungen für die Veranstaltung von Golfturnieren als nichtabziehbare Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG

Zur Frage, ob bei Automobilvertragshändlern die Aufwendungen für die Veranstaltungen von Golfturnieren den nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben im Sinne des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 EStG zuzuordnen sind oder ob bei diesen Aufwendungen der Sponsoringgedanke im Vordergrund steht und daher der Sponsoringerlass vom (BStBl 1998 I, 212) anzuwenden ist, haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder die Auffassung vertreten, dass bei Aufwendungen der Automobilvertragshändler für die Veranstaltung von Golfturnieren das Abzugsverbot des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 EStG zu berücksichtigen ist.

In dem zu beurteilenden Sachverhalt wurde eine Golf-Turnierserie im Amateurbereich durchgeführt. Die Automobilvertragshändler traten bei den Turnieren als Veranstalter auf. Sie übernahmen die Kosten für die Platzbuchung, Platzgebühr, Bewirtung sowie für kleinere Sachgeschenke. Zudem waren die Vertragshändler verantwortlich für die Auswahl und Einladung der Teilnehmer.

Mit , hat der BFH diese Rechtsauffassung bestätigt. Er hat entschieden, dass Aufwendungen für die Durchführung eines Golfturniers einschließlich der Aufwendungen für die Bewirtung der Turnierteilnehmer und Dritter im Rahmen einer sich an das Golfturnier an...

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