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BGH Urteil v. - X ZR 148/11

Gesetze: Art 52 Abs 1 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk, § 1 Abs 1 PatG, § 4 PatG

Patentnichtigkeitssache: Neuheitsschädliche Vorveröffentlichung bei einem Verfahren zum Nachweis einer bestimmten Antigen-Antikörper-Reaktion; Zwischenbericht über noch nicht abgeschlossene Forschungsarbeiten - Zöliakiediagnoseverfahren

Leitsatz

Zöliakiediagnoseverfahren

1. Ein Verfahren zum Nachweis einer bestimmten Antigen-Antikörper-Reaktion (hier: Antikörper gegen Gewebe-Transglutaminase) wird nicht durch eine Vorveröffentlichung neuheitsschädlich getroffen, in der zwar eine spezifische Immunreaktion (hier: zur Diagnose der Zöliakie) beschrieben wird, jedoch weder Antigen noch Antikörper näher charakterisiert werden.

2. Der Umstand, dass in einem zusammenfassenden Zwischenbericht (Abstract) über noch nicht abgeschlossene Forschungsarbeiten zwei Antigene als identifiziert bezeichnet werden, legt es dem an der Entwicklung eines hinreichend spezifischen Immunoassays interessierten Fachmann nicht notwendigerweise nahe, sich um die Nacharbeitung der berichteten Forschungsergebnisse zu bemühen. Für die Erfolgserwartung des Fachmanns kann auch von Bedeutung sein, inwieweit ihm die Angaben im Abstract eine Einschätzung der Sachgerechtigkeit und Zuverlässigkeit der Versuchsanlage und -durchführung und der Reproduzierbarkeit der angegebenen Ergebnisse erlauben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:190416UXZR148.11.0

Fundstelle(n):
CAAAF-79524

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