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BGH Beschluss v. - I ZB 7/15

Gesetze: § 1040 Abs 3 S 2 ZPO, § 1059 Abs 2 Nr 1 Buchst c ZPO, § 1060 Abs 2 S 1 ZPO, § 1062 Abs 1 Nr 2 Alt 2 ZPO

Verfahren auf Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Bindungswirkung einer den Antrag auf Aufhebung des Zwischenentscheids über die Bejahung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts zurückweisenden Entscheidung des Oberlandesgerichts

Leitsatz

Hat das Oberlandesgericht einen Antrag nach § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO auf Aufhebung des Zwischenentscheids, mit dem das Schiedsgericht seine Zuständigkeit bejaht hat, zurückgewiesen, ist diese Entscheidung für ein nachfolgendes Verfahren auf Aufhebung (§ 1059 ZPO) oder Vollstreckbarerklärung (§ 1060 ZPO) des Schiedsspruchs bindend.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:210416BIZB7.15.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2016 S. 1464 Nr. 23
WM 2016 S. 1710 Nr. 35
MAAAF-79525

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