Verfahren auf Aufhebung eines inländischen Schiedsspruchs: Bindungswirkung einer den Antrag auf Aufhebung des Zwischenentscheids über die Bejahung der Zuständigkeit des Schiedsgerichts zurückweisenden Entscheidung des Oberlandesgerichts
Leitsatz
Hat das Oberlandesgericht einen Antrag nach § 1040 Abs. 3 Satz 2 ZPO auf Aufhebung des Zwischenentscheids, mit dem das Schiedsgericht seine Zuständigkeit bejaht hat, zurückgewiesen, ist diese Entscheidung für ein nachfolgendes Verfahren auf Aufhebung (§ 1059 ZPO) oder Vollstreckbarerklärung (§ 1060 ZPO) des Schiedsspruchs bindend.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2016:210416BIZB7.15.0
Fundstelle(n): NJW-RR 2016 S. 1464 Nr. 23 WM 2016 S. 1710 Nr. 35 MAAAF-79525