Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Ermittlung der proportional mengenabhängigen Kostenanteile bei über dem Durchschnitt liegender Anzahl von Zählpunkten pro Anschlusspunkt - inetz GmbH
Leitsatz
inetz GmbH
Bei einer über dem Durchschnitt liegenden Anzahl von Zählpunkten pro Anschlusspunkt ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter zur Ermittlung der proportional mengenabhängigen Kostenanteile je Zählpunkt einen Kostennachweis heranzieht, in den die Kosten aller vorhandenen Zählpunkte eingeflossen sind. Die theoretische Möglichkeit, dass dabei einzelne Kostenpositionen noch Synergie- oder Degressionseffekte enthalten könnten, steht dem nicht entgegen.