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BGH Urteil v. - I ZR 241/14

Gesetze: § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 5 Abs 2 UWG, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG

Marken- und Wettbewerbsrecht: Vermeidung von Wertungswidersprüchen zum Markenrecht bei Anwendung der lauterkeitsrechtlichen Vorschriften zum Schutz vor Herkunftstäuschungen; Ausschluss des lauterkeitsrechtlichen Schutzes vor einer Irreführung über die betriebliche Herkunft- Baumann II

Leitsatz

Baumann II

1. Bei der Anwendung der lauterkeitsrechtlichen Vorschriften zum Schutz vor Herkunftstäuschungen gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 2 UWG sind im Einzelfall Wertungswidersprüche zum Markenrecht zu vermeiden (Fortführung von BGH, , I ZR 60/11, GRUR 2013, 397 Rn. 44 - Peek & Cloppenburg III und BGH, , I ZR 188/11, BGHZ 198, 159 Rn. 64 - Hard Rock Cafe).

2. Scheidet aufgrund des das gesamte Kennzeichenrecht beherrschenden Prioritätsgrundsatzes ein zeichenrechtlicher Anspruch wegen Verwechslungsgefahr aus, kann sich der Inhaber des prioritätsjüngeren Kennzeichenrechts grundsätzlich nicht mit Erfolg auf den lauterkeitsrechtlichen Schutz vor einer Irreführung über die betriebliche Herkunft stützen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:230616UIZR241.14.0

Fundstelle(n):
DB 2016 S. 7 Nr. 32
IAAAF-79548

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