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BGH Urteil v. - IV ZR 292/14

Gesetze: § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 213 VVG, § 5 Abs 1 Buchst g MB/KK 2009, § 9 Abs 3 MB/KK 2009

Krankheitskostenversicherung: Physiotherapeutische Leistungen als Behandlungen im Sinne der Verwandtenklausel; Wirksamkeit der Untersuchungsobliegenheitsklausel; Gewinnung von Gesundheitsdaten des Versicherten durch eine vom privaten Krankenversicherer veranlasste ärztliche Untersuchung

Leitsatz

1. Auch physiotherapeutische Leistungen sind Behandlungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchst. g MB/KK 2009.

2. Die Untersuchungsobliegenheit nach § 9 Abs. 3 MB/KK 2009 hält der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand.

3. § 213 VVG ist auf die Gewinnung von Gesundheitsdaten des Versicherten durch eine vom privaten Krankenversicherer veranlasste ärztliche Untersuchung weder unmittelbar noch analog anwendbar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:130716UIVZR292.14.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2016 S. 1309 Nr. 21
FAAAF-79575

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