Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Rückforderung der überzahlten teilweisen Erwerbsminderungsrente vom Versicherten - anfängliche Rechtswidrigkeit - Einfluss rechtlicher und tatsächlicher Beschleunigungsgebote auf den Inhalt des Verwaltungsverfahrens - Zweitbescheid - vorläufiger Verwaltungsakt - Umdeutung von Korrekturentscheidungen
Leitsatz
1. Die Bewilligung einer nachrangigen Rente ist anfänglich rechtswidrig, wenn bei objektiver Betrachtung im Zeitpunkt der Rentengewährung bereits Ansprüche aus einem vorrangigen Rentenrecht entstanden waren, die nachrangige Rentenansprüche kraft Gesetzes zum Ruhen gebracht hatten.
2. Weder rechtliche noch tatsächliche Beschleunigungsgebote haben Einfluss auf den Inhalt des Verwaltungsverfahrens.