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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 2 AS 714/15 NZB

Gesetze: SGG § 105; SGG § 144 Abs. 2 Nr. 3; SGG § 145

Leitsatz

Leitsatz:

Die Verletzung der Anhörungspflicht vor Erlass eines Gerichtsbescheids (§ 105 Abs 1 Satz 2 SGG) stellt keinen zur Zulassung der Berufung berechtigenden Verfahrensmangel dar. Der Unterlegene kann seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nur mit dem Antrag auf mündliche Verhandlung gem. § 105 Abs 2 Satz 2 SGG zu verfolgen.

Fundstelle(n):
JAAAF-79633

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