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BFH Beschluss v. - I B 159/15

Gesetze: FGO § 51 Abs. 1 Satz 1, ZPO § 41 Nr. 4

Ausschluss früherer Beamter vom Richteramt

Leitsatz

Eine (Finanz-)Beamtin, die Vertreterin einer Behörde war (hier: eine vormalige Sachgebietsleiterin des FA) und nunmehr Richterin wird, ist von der Mitwirkung an allen Sachen ausgeschlossen, die bereits vor ihrer Übernahme in das Richterverhältnis anhängig waren und somit von ihr hätten vertreten werden können.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1479 Nr. 10
XAAAF-79650

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