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BFH Urteil v. - VI R 62/13

Gesetze: EStG § 33

Aufwendungen für ein Schlichtungsverfahren wegen Bergschäden als außergewöhnliche Belastungen

Leitsatz

Die Kosten eines Schlichtungsverfahrens vor der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW können außergewöhnliche Belastungen sein, wenn der Steuerpflichtige aufgrund des Bergschadens Gefahr läuft, sein Wohnhaus nicht mehr zu Wohnzwecken nutzen zu können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1436 Nr. 10
EStB 2016 S. 334 Nr. 9
HFR 2016 S. 907 Nr. 10
KÖSDI 2016 S. 20032 Nr. 11
ZAAAF-79658

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