Zur steuerlichen Anerkennung eines in einem (schieds-)gerichtlichen Verfahren erfolgten disquotalen Zinsverzichts
Leitsatz
1. Allein der Umstand, dass sich ein Zinsverzicht für den Verzichtenden als steuerlich günstig erweist, schließt seine steuerliche Anerkennung nicht aus.
2. Ist der Zinsverzicht steuerlich beachtlich, scheidet eine Abzinsung des vergleichsweise gezahlten Betrages, wie sie in den Fällen einer zinslosen Stundung von Forderungen unter Hinweis auf § 12 Abs. 3 BewG angenommen wird, aus.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1430 Nr. 10 HFR 2016 S. 903 Nr. 10 KÖSDI 2016 S. 19993 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 17/2016 S. 668 JAAAF-79659