Bindungswirkung der Feststellungen im Grundlagenbescheid - Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens - Berichtigung wegen einer offenbaren Unrichtigkeit
Leitsatz
1. Enthält ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen keine Feststellungen zur Anwendbarkeit des Halbeinkünfteverfahrens, entfaltet er insoweit auch keine Bindungswirkung für die Einkommensteuerfestsetzung.
2. Die Entscheidung über die Anwendung oder Nichtanwendung des Halbeinkünfteverfahrens im Folgebescheid setzt eine rechtliche Würdigung voraus die eine Berichtigung nach § 129 AO wegen einer offenbaren Unrichtigkeit ausschließt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): AO-StB 2016 S. 322 Nr. 11 BFH/NV 2016 S. 1425 Nr. 10 FR 2016 S. 1147 Nr. 24 HFR 2016 S. 855 Nr. 10 AAAAF-79662