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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 915/15 EFG 2016 S. 1440 Nr. 17

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Kürzung der Heimunterbringungskosten um einen Haushaltsersparnisbetrag

Leitsatz

Werden Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastungen angesetzt, so sind nur die Mehraufwendungen gegenüber der normalen Lebensführung anzusetzen. Ersparte Aufwendungen, z.B. für Verpflegung oder Miete mindern bei einer Heimunterbringung die in Ansatz zu bringenden Kosten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1440 Nr. 17
GStB 2017 S. 42 Nr. 2
NAAAF-79756

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