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BGH Urteil v. - X ZR 92/15

Gesetze: Art 5 Nr 1 Buchst a EGV 44/2001, Art 5 Nr 1 Buchst b Ss 2 EGV 44/2001, Art 7 EGV 261/2004, Art 267 AEUV

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen: Ausgleichsansprüche eines Fluggastes gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen als Ansprüche aus einem Vertrag; Endziel des Fluggastes als Erfüllungsort bei Beförderung auf zwei Flügen

Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorgelegt:

1. Ist Art. 5 Nr. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen dahin auszulegen, dass der Begriff "Ansprüche aus einem Vertrag" auch einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 296/91 erfasst, der gegenüber einem ausführenden Luftfahrtunternehmen verfolgt wird, welches nicht Vertragspartner des betroffenen Fluggasts ist?

2. Soweit Art. 5 Nr. 1 VO (EG) Nr. 44/2001 Anwendung findet:

Ist bei einer Personenbeförderung auf zwei Flügen ohne nennenswerten Aufenthalt auf dem Umsteigeflughafen das Endziel des Fluggastes auch dann als Erfüllungsort gemäß Art. 5 Nr. 1 Buchst. b zweiter Spiegelstrich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 anzusehen, wenn der mit der Klage geltend gemachte Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 auf eine auf der ersten Teilstrecke aufgetretene Störung gestützt wird und sich die Klage gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen des ersten Flugs richtet, das nicht Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist?

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:140616BXZR92.15.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 2049 Nr. 35
NJW 2016 S. 2912 Nr. 39
PAAAF-79897

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