Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - I ZB 109/15

Gesetze: Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 765a ZPO

Einstweilige Einstellung der Räumungsvollstreckung bei Wohnraum: Interessenabwägung bei Gefahr für Leben und Gesundheit sowohl für den Schuldner als auch für den Gläubiger

Leitsatz

Begründet die Einstellung der für den Schuldner lebensbedrohlichen Räumungsvollstreckung eine Gefahr für Leben und Gesundheit des Gläubigers, so ist im Rahmen der Entscheidung nach § 765a ZPO das Ausmaß der jeweiligen Gefährdung zu würdigen. Ist das mit einer Zwangsräumung verbundene Gefährdungspotential für den Schuldner deutlich höher zu bewerten als die mit einem weiteren Vollstreckungsstillstand für den Gläubiger bestehenden Gesundheitsgefahren, so kommt eine befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung in Betracht, mit der dem Schuldner auferlegt wird, durch geeignete Maßnahmen an einer Verbesserung seines Gesundheitszustands zu arbeiten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB109.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 10 Nr. 35
NJW-RR 2016 S. 1104 Nr. 18
WM 2016 S. 1606 Nr. 33
JAAAF-79899

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank