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BGH Beschluss v. - IX ZB 46/14

Gesetze: Art 9 RestSchBefrVerfG, Art 103h EGInsO, § 11 Abs 1 InsVV vom , § 11 Abs 1 InsVV vom , § 19 Abs 4 InsVV vom , § 63 Abs 3 InsO vom , § 63 Abs 3 InsO vom

Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Anwendbarkeit der Neuregelungen zur Vergütungsberechnung auf Altfälle

Leitsatz

1. Die Neuregelung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte findet Anwendung auf Insolvenzverfahren, die ab dem beantragt worden sind.

2. In Insolvenzverfahren, die vor dem beantragt worden sind, gilt für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters das bis dahin geltende alte Recht in der Ausprägung der Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof. Eine Änderung der Rechtsprechung zum alten Recht ist nicht veranlasst.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:140716BIXZB46.14.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 3030 Nr. 41
ZIP 2016 S. 1601 Nr. 33
ZIP 2016 S. 61 Nr. 32
NAAAF-79931

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