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BGH Urteil v. - IV ZR 245/15

Gesetze: § 3 Abs 3 Buchst d ARB 2004, § 305c Abs 2 BGB

Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz für Klage wegen Zwangsumtauschs von griechischen Staatsanleihen

Leitsatz

Eine Klage auf Rückzahlung griechischer Staatsanleihen, die von der Hellenischen Republik wegen des Zwangsumtausches der Anleihen durch den Greek Bondholder Act verweigert wird, ist vom Deckungsschutz in der Rechtschutzversicherung nicht durch eine Klausel ausgeschlossen, nach der Rechtsschutz nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten besteht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:200716UIVZR245.15.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1985 Nr. 34
NJW-RR 2016 S. 1505 Nr. 24
RIW 2016 S. 760 Nr. 11
WM 2016 S. 1586 Nr. 33
VAAAF-79937

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