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BSG Urteil v. - B 6 KA 7/15 R

Gesetze: § 75 Abs 1 S 2 SGB 5

Vertragsärztliche Versorgung - Bereitschaftsdienst - Zulässigkeit der Heranziehung eines belegärztlich tätigen Mund-, Kiefer- und Gesichts-Chirurgen

Leitsatz

Auch ein belegärztlich tätiger Mund-, Kiefer- und Gesichts-Chirurg darf unter Berücksichtigung seines einheitlichen Versorgungsauftrags zum vertragsärztlichen Notdienst herangezogen werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2016:230316UB6KA715R0

Fundstelle(n):
OAAAF-79948

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