Zur Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten - Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts
Leitsatz
1. Die sich hinsichtlich der Besteuerung von Geldspielautomatenumsätzen ergebenden umsatzsteuerrechtlichen Fragen sind durch die Rechtsprechung geklärt.
2. Durch die Rechtsprechung ist insbesondere geklärt, dass
nach der MwStSystRL die Mehrwertsteuer und eine innerstaatliche Sonderabgabe auf Glücksspiele kumulativ erhoben werden dürfen, sofern die Sonderabgabe nicht den Charakter einer Umsatzsteuer hat,
das Unionsrecht einer innerstaatlichen Regelung, wonach die geschuldete Mehrwertsteuer betragsgenau auf eine nicht harmonisierte Abgabe angerechnet wird, nicht entgegensteht,
Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL es den Mitgliedstaaten gestattet, nur bestimmte Glücksspiele mit Geldeinsatz von der Steuer zu befreien,
das Unionsrecht einer nationalen Vorschrift oder Praxis, wonach beim Betrieb von Spielgeräten die Höhe der Kasseneinnahmen dieser Geräte nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums als Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt wird, nicht entgegensteht,
das Verhältnis zwischen Umsatz- und Ertragsteuer im Verfahren wegen Umsatzsteuer nicht geklärt werden kann, weil die Besteuerung des Ertrags nicht Gegenstand des Verfahrens wegen Umsatzsteuer ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1497 Nr. 10 CAAAF-80035