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Investmentsteuerrecht; Berücksichtigung negativer Aktiengewinne nach § 40a KAGG und § 8b Absatz 3 KStG (STEKO-Rechtsprechung); Anwendung der (BStBl 2011 II S. 229) –, (BStBl 2016 II S. 699) – und (BStBl 2016 II S. 701) – beim Aktiengewinn
1 Nach den (BStBl 2011 II S. 95) – und des (BStBl 2011 II S. 66) – verstößt das Abzugsverbot für Gewinnminderungen auf Beteiligungen nach § 8b Absatz 3 KStG 1999 gegen die in Artikel 56 EG (nunmehr Artikel 63 AEUV) garantierte Kapitalverkehrsfreiheit, weil das Abzugsverbot im Veranlagungszeitraum 2001 auf Auslandsbeteiligungen beschränkt war. Nach dem (BStBl 2016 I S. 478) ist die Rechtsprechung bei Gewinnminderungen des Direktanlegers aufgrund von Teilwertabschreibungen auf Anteile an ausländischen Gesellschaften und Verlusten aus der Veräußerung dieser Anteile grundsätzlich anzuwenden.
2 Nach dem (BStBl 2011 II S. 229) – verstößt die Beschränkung des Abzugsverbots für negative Aktiengewinne, die auf Beteiligungen inländischer Investmentfonds an ausländischen Kapitalgesellschaften beruhen und durch Rückgabe oder Veräußerung von Anteilen an inländischen Investmentfonds im Jahre 2001 realisiert wurden, ebenfalls gegen Artikel 56 EG (nunmehr Artikel 63 AEUV).
3 Mit (BStBl 2016 II S. 699) – hat der BFH entschieden, dass der in § 40a Absatz 1 KAGG i. d. F. des Gesetzes zur Senkung der Steuersä...BGBl. 2000 I S. 1433