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BGH Urteil v. - I ZR 31/15

Gesetze: § 5 Abs 1 S 1 UWG, § 5 Abs 2 Nr 2 UWG, § 130 Abs 1 SGB 5

Arzneimittelwerbung: Irreführende Preisgegenüberstellung mit dem "einheitlichen Apothekenabgabepreis zur Verrechnung mit der Krankenkasse" - Apothekenabgabepreis

Leitsatz

Apothekenabgabepreis

Die Angabe eines um 5% überhöhten Vergleichspreises in der Werbung einer Apotheke für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ist im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:310316UIZR31.15.0

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 2049 Nr. 35
NJW-RR 2016 S. 1185 Nr. 19
WAAAF-80371

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