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BFH Beschluss v. - III B 148/15

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

Hinreichende Konkretisierung eines in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrags

Leitsatz

Bei der Prüfung der Frage, ob ein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag ausreichend konkretisiert ist, sind auch die zuvor eingereichten Schriftsätze heranzuziehen. Ist darin das Beweisthema ausreichend konkretisiert, kommt es nicht darauf an, ob auch der in der mündlichen Verhandlung gestellte Antrag ordnungsgemäß ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
AO-StB 2016 S. 282 Nr. 10
BFH/NV 2016 S. 1486 Nr. 10
MAAAF-80558

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