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BFH Urteil v. - IV R 29/13

Gesetze: GewStG § 10a, UmwStG § 24, UmwStG § 20 Abs. 8, UmwG § 17 Abs. 2

Gewerblicher Verlustvortrag der Untergesellschaft geht bei Verschmelzung der Ober- auf die Unterpersonengesellschaft unter

Leitsatz

Wird die Oberpersonengesellschaft auf die Untergesellschaft verschmolzen, geht der gewerbliche Verlustvortrag der Untergesellschaft in dem Umfang unter, in dem er anteilig auf die Oberpersonengesellschaft als Trägerin des Verlustabzugs entfiel.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1489 Nr. 10
BFH/PR 2013 S. 5 Nr. 12
GmbH-StB 2016 S. 292 Nr. 10
GmbHR 2016 S. 1111 Nr. 20
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2016 S. 799
TAAAF-80560

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