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BGH Urteil v. - X ZR 114/13

Gesetze: Art 69 EuPatÜbk, § 14 PatG, § 242 BGB, Art 30 TRIPS, Art 3 Abs 2 EGRL 48/2004

Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines Unteranspruchs als Beitrag zur Auslegung des Hauptanspruchs; Voraussetzungen der Einräumung einer Aufbrauchfrist - Wärmetauscher

Leitsatz

Wärmetauscher

1. Die Ermittlung des Sinngehalts eines Unteranspruchs kann grundsätzlich zur richtigen Auslegung des Hauptanspruchs eines Patents beitragen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Unteransprüche regelmäßig den Gegenstand des Hauptanspruchs nicht einengen, sondern nicht anders als Ausführungsbeispiele lediglich - gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Vorteil verbundene - Möglichkeiten seiner Ausgestaltung aufzeigen.

2. Die Einräumung einer Aufbrauchfrist kommt im Patentverletzungsprozess nur dann in Betracht,  wenn die sofortige Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs des Patentinhabers auch unter Berücksichtigung seiner Interessen aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls gegenüber dem Verletzer eine unverhältnismäßige, durch das Ausschließlichkeitsrecht und die regelmäßigen Folgen seiner Durchsetzung nicht gerechtfertigte Härte darstellte und daher treuwidrig wäre.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:100516UXZR114.13.0

Fundstelle(n):
RAAAF-80860

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