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BGH Beschluss v. - I ZB 5/16

Gesetze: § 887 Abs 1 ZPO, § 888 Abs 1 S 1 ZPO, § 28 Abs 1 WoEigG, § 28 Abs 3 WoEigG

Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung der Verurteilung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung und zur Erstellung eines Wirtschaftsplans für ein zum Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung abgelaufenes Kalenderjahr

Leitsatz

1. Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln und nicht als Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung gemäß § 887 Abs. 1 ZPO im Wege der Ersatzvornahme zu vollstrecken.

2. Die Verurteilung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Erstellung eines Wirtschaftsplans für ein Kalenderjahr nach § 28 Abs. 1 WEG ist nicht zu vollstrecken, wenn dieses Kalenderjahr zum Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung abgelaufen ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:230616BIZB5.16.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 3536 Nr. 48
NJW 2016 S. 8 Nr. 36
WM 2016 S. 1744 Nr. 36
PAAAF-80865

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