Gesetze: § 82 Abs 1 SGB 5, § 106a Abs 2 SGB 5, § 106a Abs 3 SGB 5, § 106a Abs 4 S 1 SGB 5, § 106a Abs 4 S 2 SGB 5, § 106a Abs 4 S 4 SGB 5 vom , § 17 Abs 1 S 4 EKV-Z, § 17 Abs 1 S 5 EKV-Z, § 17 Abs 1 S 6 EKV-Z, § 288 Abs 1 S 2 BGB, § 288 Abs 2 BGB, § 291 S 2 BGB
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Anwendung einer bundesmantelvertraglichen Bestimmung über Einbehalte von Gesamtvergütungsanteilen als vorläufiges Zurückbehaltungsrecht - Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung auch nach Ablauf vertraglich vereinbarter Antragsfristen - Verzinsung von Gesamtvergütungsansprüchen
Leitsatz
1. Ist der in einer bundesmantelvertraglichen Bestimmung geregelte "Einbehalt" von Gesamtvergütungsanteilen nicht zweifelsfrei als endgültiger Anspruchsverlust zu verstehen, ist von einem vorläufigen Zurückbehaltungsrecht auszugehen.
2. Der Ablauf vertraglich vereinbarter Antragsfristen steht einer Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung nicht notwendig entgegen.
3. Gesamtvergütungsansprüche sind mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.