Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsstreit zwischen Bürger und Krankenkasse über die Feststellung der Auffang-Versicherungspflicht - keine Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen Sozialhilfeträgers als zuständiger Träger für die Gewährung von Krankenhilfe - keine notwendige Beiladung
Leitsatz
1. In einem Rechtsstreit zwischen Bürger und Krankenkasse über die Feststellung der Auffang-Versicherungspflicht ist der beigeladene Sozialhilfeträger als zuständiger Träger für die Gewährung von Krankenhilfe durch eine für ihn mit finanziellen Folgewirkungen verbundene Gerichtsentscheidung nicht materiell beschwert, sodass ihm die Rechtsmittelbefugnis fehlt und sein Rechtsmittel deshalb als unzulässig zu verwerfen ist.
2. Der Sozialhilfeträger ist in einem solchen Rechtsstreit nicht notwendig beizuladen.