Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung; Unbeachtlichkeit des Zuflusses des Bezugs beim Gesellschafter
Leitsatz
Für die Frage einer außerbilanziellen Hinzurechnung im Rahmen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist insbesondere zu beurteilen, ob ein Vermögensvorteil zugewendet wurde, der bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt worden wäre. Davon zu unterscheiden und nicht mehr von Relevanz für den vGA-Tatbestand ist die Frage, ob und in welcher Höhe ein solcher Bezug dem Gesellschafter zufließt (vgl. BFH-Rechtsprechung).
Tatbestand
Fundstelle(n): BFH/NV 2016 S. 1496 Nr. 10 CAAAF-80959