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BFH Beschluss v. - III B 29/16

Gesetze: FGO § 116 Abs. 6, FGO § 76 Abs. 1 Satz 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

Verletzung der Sachverhaltsermittlungspflicht bei unterlassener Beiziehung von Akten; unzulässige Vorwegnahme einer Beweiswürdigung

Leitsatz

Das Gericht verstößt gegen seine Verpflichtung zur Ermittlung des Sachverhalts, wenn es die Beiziehung von entscheidungserheblichen Akten unterlässt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1483 Nr. 10
TAAAF-80962

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