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BFH Urteil v. - VI R 14/14

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2, BGB § 1943

Rechtsanwaltskosten keine außergewöhnliche Belastung (hier: Anfechtung der Annahme der Erbschaft)

Leitsatz

Hatte der berufene Erbe die Erbschaft zunächst angenommen, sind Rechtsanwaltskosten, die aufgrund der Anfechtung der Annahme der Erbschaft entstanden sind, nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1441 Nr. 10
ErbStB 2016 S. 298 Nr. 10
HFR 2016 S. 981 Nr. 11
RAAAF-80967

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