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BFH Urteil v. - VI R 38/15

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 2

Zivilprozesskosten infolge von Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen keine außergewöhnliche Belastung

Leitsatz

Aufwendungen für zivilgerichtliche Auseinandersetzungen, die infolge von Streitigkeiten über die Beendigung von Mietverhältnissen entstehen, können grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Der Umstand, dass ein Steuerpflichtiger seine Wohnung räumen und herausgeben muss, führt regelmäßig nicht dazu, dass der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1442 Nr. 10
BAAAF-80968

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