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BFH Beschluss v. - IX B 142/15

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, AO § 45 Abs. 2 Satz 1, AO § 179 Abs. 1, AO § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, BGB § 1967, BGB § 1975, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Gesondert und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach dem Tod des Erblassers; Beschränkung der Erbenhaftung im Zwangsvollstreckungsverfahren

Leitsatz

Es ist höchstrichterlich geklärt, dass nach dem Tod des Erblassers allein die Erben den Tatbestand der Einkünfteerzielung verwirklichen und damit die Besteuerungsgrundlagen den Erben gegenüber gesondert und einheitlich festzustellen sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1453 Nr. 10
IAAAF-80970

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