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BGH Urteil v. - II ZR 77/15

Gesetze: § 92 Abs 3 S 1 AktG vom , § 93 Abs 3 Nr 6 AktG vom , § 64 S 1 GmbHG

Haftung des Vorstandes einer insolventen Aktiengesellschaft: Einziehung von Forderungen aufgrund eines Globalabtretungsvertrags zwischen der Gesellschaft und einer Bank als masseschmälernde Zahlungen

Tatbestand

Die Beklagten zu 1 und 2 waren Vorstände der S.    AG (im Folgen-den: Schuldnerin), über deren Vermögen auf den Antrag vom 10. August 2007 mit Beschluss vom 13. September 2007 unter Bestellung des Klägers zum Insolvenzverwalter das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:140616UIIZR77.15.0

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 10 Nr. 37
UAAAF-81228

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