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BGH Urteil v. - XI ZR 330/14

Der Kläger wendet sich gegen die von der Beklagten aus zwei notariellen Urkunden betriebene Zwangsvollstreckung. Dem Streit der Parteien liegt ein von der Beklagten finanzierter Erwerb einer Eigentumswohnung durch den Kläger zugrunde.

Fundstelle(n):
BAAAF-81230

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