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BGH Urteil v. - VI ZR 476/15

Gesetze: § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB

Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Wirksamkeit einer Formularklausel zur Abtretung von Schadensersatzansprüchen des Geschädigten im Vertrag über die Erstellung eines Schadensgutachtens

Tatbestand

Die Klägerin, die über eine Inkassoerlaubnis nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG verfügt, begehrt von dem beklagten Haftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht Ersatz restlicher Sachverständigenkosten aus einem Verkehrsunfall. Als Einzugsstelle unter anderem für Kfz-Sachverständigenhonorare finanziert sie in Rechnung gestellte Sachverständigenkosten abzüglich einer vereinbarten Gebühr vor. Im Gegenzug werden ihr aus dem Unfallereignis entstandene Forderungen der Unfallgeschädigten abgetreten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:210616UVIZR476.15.0

Fundstelle(n):
EAAAF-81242

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