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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 R 1899/14

Gesetze: SGB IV § 28 p

Leitsatz

Leitsatz:

LKW-Fahrer sind bei Fahrten, die sie mit einem fremden LKW durchführen, regelmäßig abhängig beschäftigt. Dies gilt auch dann, wenn sie daneben über einen eigenen LKW verfügen und wenn sie den fremden LKW für Rückladungen auf eigene Rechnung benutzen können.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 11 Nr. 38
KAAAF-81347

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