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OFD Frankfurt/M. - S 2198b A - 16 - St 214

Bindungswirkung der Bescheinigung nach §7h Abs. 2 EStG und § 7i Abs. 2 EStG

Kein Prüfungsrecht hinsichtlich entstandener Neubauten – BFH Urteil X R 15/13 vom

1. Förderung nach § 7i EStG

1.1 Steuerbegünstigung bei Entstehen eines Neubaus im bautechnischen Sinn oder neuer Wirtschaftsgüter

Mit (BStBl 2009 II, 960) hat der BFH entschieden, dass ein für die Steuerbegünstigung nach § 7i EStG schädlicher Neubau nur beim Wiederaufbau und bei der völligen Neuerrichtung des Gebäudes vorliegt. Ein steuerrechtlicher Neubau im bautechnischen Sinne (z. B. bei Erneuerung tragender Teile) ist hingegen nach § 7i EStG begünstigt, da nach dem Zweck der Vorschrift die Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch wertvoller Gebäude förderungswürdig ist.

Aufwendungen zur Umnutzung denkmalgeschützter Fabrik- und Bürogebäude sind auch bei Entstehen neuer Wirtschaftsgüter z. B. durch Neuerrichtung von Eigentumswohnungen nach § 7i EStG förderungsfähig, wenn die Bescheinigungsbehörde die Baumaßnahme als zur Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung für erforderlich bescheinigt hat. Denn der Förderzweck des § 7i EStG spricht dafür, bei der Beurteilung der Förderfähigkeit der Aufwendungen nicht isoliert die neuen Wirtschaftsgüter (z. B. Eigentumswohnungen, Dachgeschossausbauten etc.), sondern das denkmalgeschützte Gebäude als Ganzes zu betrachten (vgl. auch Sächsisches

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