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BFH Beschluss v. - II B 95/15

Gesetze: BGB § 426 Abs. 2 Satz 1, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 4, FGO § 115 Abs. 2

Keine freigebige Zuwendung des Erblassers mangels Verzichts auf einen Ausgleichsanspruch unter Gesamtschuldnern

Leitsatz

Eine freigebige Zuwendung des Erblassers an seine Lebenspartnerin als Erwerb von Todes wegen oder als Schenkung auf den Todesfall liegt nicht vor, wenn die Versicherungssumme aus einem vom Erblasser abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag bei dessen Ableben an eine Bank ausgezahlt wird, damit ein vom Erblasser und der Lebenspartnerin gesamtschuldnerisch aufgenommenes Darlehen getilgt wird und der Erblasser nicht auf seinen Ausgleichsanspruch gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 BGB gegen die Lebenspartnerin verzichtet hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2016 S. 1569 Nr. 11
DStZ 2016 S. 769 Nr. 20
UVR 2016 S. 336 Nr. 11
BAAAF-81418

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