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BGH Beschluss v. - 4 StR 362/15

Gesetze: § 263 Abs 1 StGB, § 66 ZVG, § 67 ZVG, §§ 67ff ZVG

Strafbarkeit wegen Betruges: Abgabe von Scheingeboten im Zwangsversteigerungstermin

Leitsatz

1. Die Abgabe eines Gebots im Zwangsversteigerungsverfahren enthält keine Erklärung des Bietenden gegenüber den Mitbietern.

2. Der die Zwangsversteigerung leitende Rechtspfleger unterliegt regelmäßig keiner Fehlvorstellung über die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit des Bieters.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2016:140716B4STR362.15.0

Fundstelle(n):
NJW 2016 S. 10 Nr. 40
NJW 2016 S. 3383 Nr. 46
WM 2016 S. 1785 Nr. 37
wistra 2017 S. 22 Nr. 1
LAAAF-81659

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